AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Ferienwohnung Haßloch, Breslauer Straße 26, 67454 Haßloch

§ 1 Anwendungsbereich / Begriffsbestimmungen

  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche rechtlichen Beziehungen der

Ferienwohnung Haßloch mit dem Kunden. Insbesondere kommen diese Allgemeinen Bestimmungen bei Lieferung von Waren und / Dienstleistungen zur Anwendung als auch im Rahmen von Werkverträgen wie etwa der Projektierung und der technischen Überholung von Blockheizkraftwerken.

  • Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von Ihnen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, sofern die Ferienwohnung Haßloch nicht schriftlich deren Geltung zugestimmt hat. Insbesondere gelten diese Bestimmungen auch dann, wenn die Miebach-Services GbR in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bestimmungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Ferienwohnung Haßloch als Auftraggeber

       Sofern die Ferienwohnung Haßloch bei Dritten Waren und / oder Dienstleistungen zur Bestellung bzw. Ausführung in Auftrag gibt, gilt eine Bestellung erst dann als erteilt, wenn die Ferienwohnung Haßloch diese schriftlich abgefasst und unterschrieben hat. Mündlich, fernmündlich oder unter Zuhilfenahme von sonstigen technischen Mitteln (z. B. E-Mail) sind für die Ferienwohnung Haßloch nur dann verbindlich, wenn diese durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung durch die Ferienwohnung Haßloch bestätigt werden.

§ 3 Lieferumfang, Lieferfrist

  • Tritt die Ferienwohnung Haßloch als Auftragnehmer – etwa im Rahmen von Serviceleistungen – auf, gilt folgendes:
  • Eine Liefer- und / oder Ausführungsfrist geschuldeter Waren und / oder Dienstleistungen beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  • Die Liefer- und / oder Ausführungsfrist der geschuldeten Waren und / Dienstleistungen verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von der Ferienwohnung Haßloch liegen, wie z. B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien,

Schlechtwetter, soweit solche Hindernisse nachweislich für die Erbringung der Waren und / oder

Dienstleistungen von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten sowie Subunternehmern eintreten. Die Liefer- und / oder Ausführungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Hindernisse sind auch dann nicht von der Ferienwohnung Haßloch zu vertreten, wenn diese während der Dauer eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Von der  Ferienwohnung Haßloch werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt.

  • Der Lieferumfang von geschuldeten Waren- und / Dienstleistungen wird durch schriftliche

Auftragsbestätigung von der Ferienwohnung Haßloch bestimmt. Konstruktions- und Formänderungen, die auf Verbesserungen der Technik sowie Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Liefer- und / oder Ausführungszeit vorbehalten, sofern die von der Ferienwohnung Haßloch geschuldete Ware und / oder Dienstleistung nicht wesentlich geändert wird und die Änderungen dem Kunden zumutbar sind.

  • An Angeboten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Urheberrecht vor: sie dürfen Dritten, insbesondere Firmen und Personen, die im Wettbewerb stehen, nicht zugänglich gemacht werden.
  • Kostenvoranschläge sind nicht bindend.
  • Angebote sind, auch wenn nicht besonders verabredet, freibleibend und unverbindlich.

§ 4 Annullierungskosten

  • Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Ferienwohnung Haßloch unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% der vereinbarten Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern.
  • Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. § 5 Preisänderungen
  • Änderungen der Vergütung sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als drei Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist die Ferienwohnung Haßloch berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen

Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

§ 6 Untersuchung/ Mängelgewährleistung

  • Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Ferienwohnung Haßloch beauftragen Waren- und / oder Dienstleistungen abzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich auf etwaige Mängel hin zu untersuchen und solche sind der Ferienwohnung Haßloch schriftlich mitzuteilen. Etwaige Mängel sind der Ferienwohnung Haßloch vom Kunden in nachvollziehbarer Weise unverzüglich und schriftlich nach Entdeckung mitzuteilen. Nach Mitteilung wird die Ferienwohnung Haßloch wie folgt Nacherfüllung leisten:
  • a.) Die Ferienwohnung Haßloch ist berechtigt entweder durch Nachbesserung oder Nachlieferung angezeigte Mängel zu beseitigen.
  • b.) Stellt sich heraus, dass der vom Kunden angezeigte Mangel nicht vorlag oder seine Ursache nicht in von der Ferienwohnung Haßloch erbrachter Lieferung hatte, so kann die Ferienwohnung Haßloch dem Kunden den mit der Analyse und sonstigen mit der Bearbeitung entstandenen Aufwand entsprechend der aktuellen Preisliste für Dienstleistungen von der Ferienwohnung Haßloch gegenüber dem Kunden in Rechnung stellen, sofern dem Kunden bei der Meldung des Mangels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  • c.) Kann die Ferienwohnung Haßloch einen der Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nach dreimaliger angemessener Fristsetzung durch den Kunden nicht beseitigen oder sind für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nachbesserung den Rücktritt vom Vertrag oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
  • d.) Im Falle der Arglist sowie der Übernahme einer Garantie durch die Ferienwohnung Haßloch bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unberührt.

§ 7 Haftung

  • 1. Die Ferienwohnung Haßloch haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ferienwohnung Haßloch haftet ferner bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im Falle der Verletzung dieser Pflicht haftet die Ferienwohnung Haßloch jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Die Ferienwohnung Haßloch haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten.
  • 2. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von der Ferienwohnung Haßloch.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  • 1. Die Ferienwohnung Haßloch behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur Zahlung vor.
  • 2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Waren durch die Ferienwohnung Haßloch gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht dies ausdrücklich durch die Ferienwohnung Haßloch schriftlich erklärt wird.
  • 3. Werden die an die Ferienwohnung Haßloch gelieferten Waren mit anderen, nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Ferienwohnung Haßloch das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für die Ferienwohnung Haßloch.
  • 4. Der Kunde darf von der Ferienwohnung Haßloch gelieferte Waren weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde die Ferienwohnung Haßloch unverzüglich davon zu benachrichtigen und der Ferienwohnung Haßloch alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von der Ferienwohnung Haßloch erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf Eigentum von der Ferienwohnung Haßloch hinzuweisen.
  • 5. Die Ferienwohnung Haßloch verpflichtet sich, die von der Ferienwohnung Haßloch zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Zahlungsbedingungen

  • 1. Rechnungen von der Ferienwohnung Haßloch sind binnen 5 Tagen fällig und zahlbar.
  • 2. Verzugszinsen berechnet die Ferienwohnung Haßloch mit 10 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie sind höher anzusetzen, wenn Ferienwohnung Haßloch eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist.
  • 4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von Miebach-Services nicht anerkannten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
  • 5. Sofern nicht schriftlich anderes mit der Ferienwohnung Haßloch vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 10% Anzahlung des Gesamtpreises vor Reiseantritt.
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§ 10 Aufrechnung / Abtretung

  • 1. Der Kunde kann gegen Forderungen von der Ferienwohnung Haßloch nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
  • 2. Eine Abtretung von Forderungen des Kunden gegen die Ferienwohnung Haßloch ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Ferienwohnung Haßloch statthaft.

§ 11 Sonstiges

  • 1. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Haßloch ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Ferienwohnung Haßloch.
  • 2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde

Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches

Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von der Ferienwohnung Haßloch zuständig ist. Die Ferienwohnung Haßloch ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

  • 3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
  • 4. Ist eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

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